Schufa-Auskunft anfordern und Einträge löschen lassen

Was ist die SCHUFA?

Die SCHUFA Holding AG ist eine privat finanzierte Schutzgemeinschaft für die allgemeine Kreditsicherung. Sie errechnet einen sog. SCORE-Wert und gibt damit den eigenen Vertragspartnern eine Auskunft, die diese bei der sog. Bonitätsprüfung erhalten. Es wird also festgestellt, ob die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass die Verpflichtung durch Zahlung eingehalten wird.

Hier gilt, je näher der SCORE-Wert an 100 gelangt, desto höher wird die Zahlungsfähigkeit eingeschätzt. Die SCHUFA speichert dazu jegliche Daten, die sie von Unternehmen über die Person erhält, die dies wiederum in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit dem Kunden geregelt haben und dann die Informationen an diese weitergeben.

Gespeichert werden natürlich personenbezogene Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift und Voranschriften. Dazu gehören auch die Angaben von Mobilfunkverträgen, Verträgen mit Banken, hier sowohl bzgl. Konten als auch Kreditkarten, sowie Leasing- und Ratenzahlungsvereinbarungen, Krediten oder Bürgschaften. Nicht gespeichert werden Daten zu Familienstand, Arbeitgeber, Einkommen und Vermögen, sowie zu Depotwerten.

Auskunftsrecht nach § 34 BDSG

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ermöglicht dem Verbraucher eine kostenfreie SCHUFA-Auskunft pro Jahr einzuholen.

Über diesen externen Link gelangen Sie zur Auswahl, ob Sie eine kosenpflichtige Auskunft anfordern möchten oder eine kostenlose nach § 34 BDSG. Nehmen Sie die kostenlose Bestelloption rechts unten für die kostenlose Option nach § 34 BDSG, da Sie ansonsten ein kostenpflichtiges Monatsabo buchen, also Achtung! Sie kommen dann auf diese externe Seite und können das Formular in bevorzugter Sprache auswählen. Füllen Sie das Formular aus und legen Sie die benötigten Dokumente bei und senden Sie alles ab. Sobald Sie die Antwort erreicht (Haben Sie Geduld!) sehen Sie anhand des SCORE-Wertes und der Einträge Ihren Status und können weiter handeln.

Einträge löschen und berichtigen lassen

Ein Eintrag lässt sich dann löschen, wenn er unrichtig ist. Er lässt sich berichtigen, wenn er zum Teil unrichtig ist. Diese Rechte ergeben sich aus § 33 BDSG.

Nach einer gewissen Zeit, die je nach gespeicherten Informationen unterschiedlich sein kann, sind die gespeicherten Informationen komplett zu löschen. Dies kann sich bei bloßen Anfragen von Unternehmen auf 12 Monate begrenzen, bei der Abzahlung von Krediten aber auch durchaus auf das Ende des dritten Jahres nach dem Jahr der Zahlung der letzten Kreditrate.

Sollten Sie Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Rechte benötigen, so können Sie mich gerne kontaktieren.