Abmahnungen durch Waldorf Frommer
Waldorf Frommer ist eine Münchener Kanzlei, die sich auf gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere Urheberrechte an Werken, wie Filmen und Serien, spezialisiert hat und hier von verschiedenen Firmen der Filmindustrie beauftragt wird, um die Urheberrechte ihrer Mandanten durchzusetzen.
Dies resultiert in der Versendung von Abmahnungen und der ggf. darauf folgenden prozessualen Durchsetzung.
Zu den wohl bekanntesten Mandanten von Waldorf Frommer gehören nach eigener Auskunft auf der Homepage z.B. die Constantin Film Verleih GmbH, die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, die Universum Film GmbH und die Warner Bros. Entertainment GmbH.
Bei diesen Rechteinhabern besteht daher eine sehr große Gefahr eine Abmahnung zu erhalten, da hier großflächige Überprüfungen stattfinden. Aktuell abgemahnte Titel, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, finden Sie hier.
Aktuell besonders verfolgte Titel
Filme:
Independence Day: Wiederkehr
Paddington
Tarzan
John Wick: Kapitel 2
Sicario
Knock, Knock
The Last Witch Hunter
Serien:
American Horror Story
Lucifer
Blindspot
Lethal Weapon
Was bedeutet eine Abmahnung von Waldorf Frommer?
Durch eine Abmahnung entsteht für den Rechteinhaber die Möglichkeit Schadensersatz für die Rechtsverletzung zu erlangen.
Die Rechtsverletzung besteht im Vorgang des sog. Filesharings, also dem Bereitstellen und der Ermöglichung eines öffentlichen Zugangs zu entsprechenden Dateien auf Tauschbörsen. Nicht der Download ist das Problem, sondern vielmehr die Zurverfügungstellung der Datei oder Teilen der Datei für andere im Rahmen des Tauschens auf der Tauschbörse.
Vorsicht bei popcorntime
Viele Portale sehen mittlerweile optisch aus, als könnte man die Filme und Serien kostenlos anschauen. Dennoch startet nach Klick auf den Film oder die Serie, technisch gesehen, im Hintergrund ein Download und Teile der Datei werden öffentlich zugänglich gemacht. Schon ist die Abmahnung gerechtfertigt.
Achtung bei Streaming
Bisher war Streaming in einer Grauzone eingeordnet. Doch hat der Europäische Gerichtshof zu dieser Thematik im Mai 2017 ein wegweisendes Urteil gesprochen (Urt. v. 06.04.2017 (Filmspeler), Az.: C-527/15 – Stichting Brein), wonach Streaming immer dann illegal ist, wenn die Quelle offensichtlich illegal ist. Daher ist nun auch beim Streamen besonders auf die Rechtslage und entsprechende Veränderungen zu achten.
In der Sache ging es eigentlich nur um einen externen Streamingplayer. Überprüft man jedoch die Urteilsgründe, so lässt sich die Entscheidung auch auf den Abruf von Seiten wie kinox.to übertragen. Die Richter gehen davon aus, dass sich Nutzer immer dann illegal verhalten, wenn sie von der Rechtswidrigkeit des verbreiteten Streams Kenntnis hatten oder diese hätten haben müssen. Dies birgt ein gewisses Risiko für die Nutzer der Streaming-Plattformen, bei denen in Zukunft sicher die Frage aufgeworfen wird, ob der Nutzer von der Rechtswidrigkeit des verbreiteten Strems Kenntnis hatte oder hätte haben müssen. Davon kann man an sich bereits dann ausgehen, wenn aktuelle, nicht im Handel erhältliche Filme gestreamt werden. Abmahnungen sind also nicht ausgeschlossen.
Aber:
Zur Ermittlung der exakten Adresse ist die IP-Adresse erforderlich, Diese liegt nur dem illegalen Streaming-Portal vor. Oft sind diese anonym und speichern auch oft keine IP-Adressen. Eine Garantie ist das aber auch nicht. In der Vergangenheit ist es der Polizei auch schon erfolgreich gelungen, die Server des kinox.to Vorgängers kino.to zu überprüfen. Hier müssen zumindest die Premiumnutzer, die Geld für den Dienst zahlen und leichter ermittelt werden können, mit Abmahnungen rechnen.
Die Forderungen selbst dürften aber – anders als bei den Filesharing-Verfahren – überschaubar bleiben, da keine Streams weiterverbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht, sondern lediglich konsumiert werden.
Wer erhält eine Abmahnung von Waldorf Frommer?
Waldorf Frommer ermittelt die vermeintlich Verantwortlichen für die Urheberrechtsverletzungen anhand von IP-Adressen. Das heißt, dass der Anschlussinhaber des Internetanschlusses abgemahnt wird. Unerheblich ist für die Abmahner dabei, ob dieser die Verletzung selbst begangen hat.
Sind etwa andere verantwortlich, z.B. Mitbewohner oder Gäste, so muss dies entsprechend vorgetragen werden. Auch ist in vielen Fällen der Schadensersatz zu hoch angesetzt. Dies muss ebenso klargestellt werden.
Auf keinen Fall sollten Sie die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben und die volle Summe zahlen. Auch sollten Sie aber nicht die Abmahnung komplett ignorieren, sondern die Fristen einhalten, zumindest sollte innerhalb der Frist ein Rechtsanwalt beauftragt werden. Dieser kann die Frist verlängern lassen.
Die Abmahnung sollte zunächst fachmännisch auf Rechtmäßigkeit überprüft und eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellt werden, die nicht einem Schuldeingeständnis gleicht, wie meist die formulierten Erklärungen. Die Gefahr bestünde dann, dass weitere Forderungen im Anschluss geltend gemacht werden würden.
Außerdem muss ein kostspieliges Gerichtsverfahren verhindert werden. Gerne stehe ich Ihnen, falls Sie eine Abmahnung erhalten haben, zur Beratung und Vertretung zur Verfügung.
Kosten
Die Kanzlei berät Sie zum Fixkostenpreis, es entstehen daher keine versteckten Kosten. Wir rechnen die Abmahnungsfälle nicht nach dem, für den Laien, intransparenten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Daher entstehen am Ende der Angelegenheit, falls es zu einer Einigung kommt, keine erneuten Gebühren.
Entweder Sie haben auf Grund Ihrer finanziellen Situation Anspruch auf einen Beratungsschein vom Amtsgericht. Dann müssen Sie lediglich einen Eigenanteil von 15,00 € leisten und uns den Beratungsschein im Original zusenden.
Oder Sie zahlen selbst: dann haben Sie die Möglichkeit zwischen verschiedenen Paketen. Das Komplettpaket mit Service von Anfang bis Ende wird mit 249,00 € (inkl. 19% USt.) berechnet.
In einer Statistik bezogen auf die gesamte Tätigkeit in Abmahnungsfällen hat es sich stets für die Mandantschaft finanziell gelohnt uns zu beauftragen. Zwar können nicht in jedem Fall die Forderungen vollständig abgewiesen werden, da die Vorwürfe auch teilweise einfach stimmen und rechtlich die Möglichkeiten dann eingeschränkt sind, doch waren die Ersparnisse stets deutlich zu erkennen.