Roaming-Gebühren in der EU abgeschafft

Was ist Roaming?

Mobilfunkbetreiber konnten bislang für die Durchleitung von Telefonaten ihrer Kunden durch fremde Netze eine Gebühr verlangen. Diese Gebühr wird Roaming-Gebühr (dt.: wandern) genannt. Roaming wird immer bei Grenzübertritt relevant. Ein ausländischer Betreiber loggt sich im Zeitpunkt des Grenzübertritts in das Smartphone ein und teilt dies per SMS mit. Fast jeder hat diese SMS schon einmal erhalten.

Werden nun diese Dienste in Anspruch genommen, so fallen zusätzliche Kosten an. Der eigene Mobilfunkbetreiber stellt diese Kosten später dem Kunden in Rechnung. Grundsätzlich galt nun, dass die Kosten für Telefonate und SMS nicht aus Versehen anfallen, da Telefonate bewusst geführt und SMS absichtlich verschickt werden. Doch worauf oft nicht geachtet wurde ist das Datenroaming, welches, je nach Smartphonemodell und Netzanbieter, abgestellt werden musste. Anderenfalls drohte die Weiterbenutzung von Daten, durch z.B. E-Mail-Aktualisierung, Facebooknutzung usw. und die Überraschung einen Monat nach Urlaubsende, wenn der Zeitraum in Rechnung gestellt wurde. Roaming war lange Zeit eine sehr lukrative Angelegenheit für die Netzbetreiber, so nannte die EU-Kommission einen erzielten Betrag von knapp 5 Milliarden Euro für das Jahr 2009.

Zeitenwandel

Die Gebührendiversität hat sich über die letzten zehn Jahre auf Grund verschiedener EU-Vorschriften in Europa zunächst angeglichen und wurde stets in der Höhe geringer. Bis nun zuletzt die Roaming-Gebühr Mitte Juni 2017 abgeschafft wurde. Was bedeutet das?

Es gilt das Roam-Like-At-Home-Prinzip (RLAH-Prinzip). Damit stehen dem Nutzer auch im EU-Ausland die gewohnten Volumina des Heimattarifs zur Verfügung. Wer ein Freikontingent an Telefonminuten oder SMS hat, kann diese dann im EU-Ausland genauso nutzen wie zu Hause.

“Permanentes Roaming“ soll aber ausgeschlossen sein, da dies einen Missbrauch zum Nachteil des Mobilfunkunternehmens darstellt. Darunter versteht man den Umstand, dass sich Kunden von vorne herein ihre SIM-Karten im günstigeren Ausland kaufen, sie aber dann schließlich stets daheim nutzen. Daher dürfen Anbieter beim Erreichen bestimmter Voluminamengen noch Aufschläge erheben.

Achtung beim Surfen im Internet

Für das Surfen im Internet ist die Sache allerdings anders geregelt. Ausnahmen gibt es bei Tarifen, die unbegrenzte oder umfangreiche Surf-Flatrates enthalten. Es gibt nun für die Nutzer eine Datenvolumen-Grenze und nur bis zu dieser ist das Surfen ohne Roaming-Gebühren möglich. Bei welchen Mega- oder Gigabyte-Grenzen sich die Grenze einpendeln wird, die tatsächlich im Ausland gebührenfrei zur Verfügung stehen wird, wird sich, abhängig und je nach Anbieter variierend, noch zeigen. Es ist daher noch nicht anzunehmen, dass das Nutzungsverhalten im Ausland genauso locker sein wird, wie in Deutschland. Eventuell wird auf den Download großer Dateien zum Wohle des Datenverbrauchs verzichtet werden müssen, damit das Volumen ausreicht. Aber ein großer Schritt ist erfolgt, so dass nun auch im Ausland nicht auf den Kommunikationsweg Internet verzichtet werden muss und gleich vom Strand der Versand von Urlaubsbildern erfolgen und das Posting auf Facebook direkt vom Pool erfolgreich durchgeführt werden kann.

Auf jeden Fall sollten Sie sich erkundigen, wie die Regelungen Ihres Netzbetreibers sind, bei welchem Volumen die Grenze gesetzt wurde und welche Gebühren anfallen, wenn Sie diese Volumengrenze überschreiten, so dass keine unangenehme Überraschung in der nächsten Rechnung entsteht.

Hintergrund der Regelung ist übrigens, dass die Netzbetreiber vor zu hohen Kosten geschützt werden sollen. Nutzer aus anderen Ländern bzw. deren Heimatnetzbetreiber, kommen nämlich nicht für den Unterhalt des Inlandsnetzes auf, so dass eine Maximalnutzung geregelt wurde, um die Netzbetreiber nicht unangemessen zu belasten.

Und außerhalb der EU?

Telefonate außerhalb der EU bleiben weiterhin sehr teuer. Die Verordnung gilt nur im Geltungsbereich der EU sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein.

Vor allem für Grenzgänger relevant ist die Information, dass die Schweiz, die Isle of Man, die britischen Kanalinseln und Länder wie San Marino, Andorra und Monaco nicht von der Regelung umfasst sind. Manche Mobilfunkanbieter ordnen diese Gebiete aus Kulanz trotzdem der EU-Länderliste zu, andere aber nicht, so dass hier besondere Vorsicht geboten ist, in welchem Land die Einwahl gerade erfolgt ist.

Tipp: bei längeren Aufenthalten im NICHT-EU-Ausland kann sich der Erwerb einer SIM-Karte vor Ort lohnen. Das gilt vor allem dann, wenn in diesem Land viel telefoniert werden muss. Die Kontaktaufnahme mit der Heimat wird jedoch auch dort wiederum Roaming-Gebühren verursachen, so dass eine Ersparnis dann vielleicht gering sein dürfte. Hier sollte man sich bereits vor Urlaubsantritt nach den Möglichkeiten am Ort erkundigen.

Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie mich über das Kontaktformular erreichen. Nennen Sie das Stichwort Roaming.