Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung / Filesharing

Haben Sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung, sog. Filesharing, erhalten? Beantworten Sie diese Schreiben nicht überstürzt, sondern lassen Sie sie von uns überprüfen.

Rechtsanwalt Rath, Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
Rechtsanwalt Rath hat schon zahlreiche Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen geprüft, bearbeitet und erfolgreich zu einer finalen Lösung geführt.

All die genannten Kanzleien oder Firmen verbindet, dass sie wegen Fileharing abmahnen oder Abmahnungen im Rahmen der Inkasso-Eintreibung weiterverfolgen.

Die einen gehen dabei seriöser vor, die anderen auch recht unseriös, indem hohe Kosten angedroht werden und dramatische Folgen in Aussicht gestellt werden. Dennoch: die Vorwürfe sollten überprüft und die rechtlichen Konsequenzen sachlich analysiert werden. Gerne helfe ich Ihnen dabei.

Lassen Sie Ihre Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung (meist Kinofilme) von uns prüfen.
Lassen Sie Ihre Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen überprüfen.

Hauptsächlich werden Urheberrechte an Werken, wie Filmen und Serien, aber auch pornografischer Inhalte oder Musik geltend gemacht und Schadensersatzanspüche für die Missachtung dieser Rechte erhoben. Einige der aktuell abgemahnten Werke finden Sie über meinen Beitrag auf der Seite “Aktuelles

Die Abmahnung sollte zunächst auf Rechtmäßigkeit überprüft werden.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen, Beratung und Vertretung zur Seite.



Rechtsfolgen einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

§ 97 UrhG sieht vor: “Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.”

Das bedeutet, dass die Abgabe einer sog. strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt werden kann. Die der Abmahnung beigefügten vorformulierten Erklärungen gleichen oft einem Schuldeingeständnis. Die Gefahr der Abgabe einer für Sie negativen Erklärung bestünde dann darin, dass weitere Forderungen im Anschluss geltend gemacht werden würden, die noch gar nicht bekannt sind.

Daher ist darauf zu achten, dass diese Gefahr durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, die wir für Sie erstellen, gebannt wird. Außerdem sollte ein kostspieliges Gerichtsverfahren vermieden werden.

Vermeiden Sie ein teures Gerichtsverfahren auf Grund einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung.
Vermeiden Sie ein teures Gerichtsverfahren auf Grund einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung.

Die eigenen Kosten einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Die Kanzlei berät Sie zum Pauschalpreis, es entstehen daher keine versteckten Kosten. Wir rechnen die Abmahnungsfälle nicht nach dem, für den Laien intransparenten, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Daher entstehen am Ende der Angelegenheit, falls es zu einer Einigung kommt, keine erneuten Gebühren.

Entweder Sie haben auf Grund Ihrer finanziellen Situation Anspruch auf einen Beratungsschein vom Amtsgericht. Dann müssen Sie lediglich einen Eigenanteil von 15,00 € leisten und uns den Beratungsschein im Original zusenden.

Oder Sie zahlen selbst: dann haben Sie die Möglichkeit für 320,00 € (inkl. 19% USt.) die vollständige außergerichtliche Klärung der Angelegenheit, inkl. Einigungsbemührungen, zu erhalten.

In einer Statistik bezogen auf die gesamte Tätigkeit in Abmahnungsfällen hat es sich stets für die Mandantschaft finanziell gelohnt uns zu beauftragen. Zwar können nicht in jedem Fall die Forderungen vollständig abgewiesen werden, da die Vorwürfe auch teilweise einfach stimmen und rechtlich die Möglichkeiten dann eingeschränkt sind, doch waren die Ersparnisse stets deutlich zu erkennen, so dass unserer Arbeit trotz Anwaltskosten zu deutlichen Reduzierungen der Beträge und damit insgesamt zu Einsparungen führte.

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