Zivilrecht

Das Zivilrecht ist ein allgemeiner Begriff und deckt alle privatrechtlichen Streitigkeiten zwischen Privatpersonen ab, ragt aber auch in den Bereich der Geschäftsbeziehungen vor. Der Begriff wird daher auch bei z.B. Kauf-, Dienst-, Werk-, Darlehensverträgen verwendet. Darunter fallen insbesondere folgende Möglichkeiten:

  • allgemeines Vertragsrecht
  • Kaufrecht
  • Dienstleistungsrecht
  • Forderungseintreibungen und Forderungsabwehr

Internetrecht

Das “Internetrecht” ist kein eigenständiges Rechtsgebiet und doch ist es ein praktischer Begriff. Es handelt sich dabei um die Schnittstelle verschiedener Rechtsgebiete, die allesamt das Internet als Gemeinsamkeit haben. Dabei kann es sich um einen schlichten Kaufvertrag im Internet handeln, aber auch spezielle fachspezifische Probleme meinen.

Oft sind Probleme rund um eBay-Verkäufe und Amazon ein Thema. Auch hinsichtlich der Zustellungen kann es zu Fehlern der beteiligten Versandhandelsunternehmer und Zustellunternehmen kommen, so dass hier Rückzahlung des Kaufpreises gefordert werden muss.