Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist ein umfangreiches Rechtsgebiet. Hier können wir Ihnen Empfehlungen auf dem Gebiet des Individualarbeitsrechts geben.
- Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
- Prozessvertretung bei rechtlichen Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit von:
Abmahnungen
Kündigungen
Änderungskündigungen
Eingruppierungen
Gehalts- und Überstundenabrechnungen
Befristungsabreden
Schadensersatzforderungen
Urlaubsansprüchen
Ausländerrecht
Strafrecht
Arbeitnehmererfindungsrecht
Eine Arbeitnehmererfindung (Diensterfindung) ist eine patentfähige oder gebrauchsmusterfähige Erfindung, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Dienstpflicht gemacht hat. Daher wird dem Arbeitgeber grundsätzlich ein Anspruch auf die Rechte an der Diensterfindung, dem Arbeitnehmer dagegen lediglich ein ausgleichender Anspruch auf Vergütung zustehen. Im Arbeitnehmererfindungsgesetz wird auch die Behandlung von solchen schöpferischen Leistungen von Arbeitnehmern geregelt, die nicht durch ein Patent oder ein Gebrauchsmuster schützbar oder anderweitig schutzrechtsfähig sind, aber die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens verbessern („technische Verbesserungsvorschläge“).
Fristen sind zu beachten, in welchen die Erfindung dem Arbeitgeber gegenüber angezeigt werden muss.