Internetrecht

Das Internetrecht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet und doch ist es ein praktischer Begriff. Es handelt sich dabei um die Schnittstelle verschiedener Rechtsgebiete, die allesamt das Internet als Gemeinsamkeit haben. Dabei kann es sich um einen schlichten Kaufvertrag im Internet handeln oder spezielle urheberrechtliche Probleme oder das Domainrecht betreffen.

Hier finden Sie ein paar Beispiele der Tätigkeit auf diesem Gebiet:

  • Probleme rund um eBay und Amazon
  • Erstellung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Überprüfung des Impressums und der Datenschutzbedingungen auf Internetseiten
  • rechtliche Überprüfung von Online-Shops, Internetseiten und Nutzungsbedingungen