Scheidungen

Wir helfen Ihnen bei Ihrer einvernehmlichen Scheidung und vertreten Sie vor Gericht.

Was bedeutet einvernehmlich in diesem Zusammenhang? Einvernehmlich ist die Scheidung dann, wenn Sie sich mit Ihrem bisherigen Ehepartner bzw. Ihrer bisherigen Ehepartnerin darüber einig sind, dass die Scheidung durchgeführt werden soll und keine weiteren Streitpunkte, wie z.B. über das Sorgerecht für Kinder oder den Hausrat bestehen. Zusätzlich wird der Antrag auf Versorgungsausgleich zu stellen sein, sofern nicht notariell ausgeschlossen.

In der zuvor genannten Konstellation ist es nicht notwendig zwei Anwälte zu beauftragen, da nur ein Anwalt zwingend den Scheidungsantrag und ggf. weitere Anträge für eine der beiden Parteien stellen muss. Der andere kann persönlich seine Zustimmung erklären, so dass hier kein Anwalt nötig wäre. Dies senkt insgesamt die Kosten für ein Scheidungsverfahren.

Für den Fall, dass die Scheidung besonders schnell durchgeführt werden soll kommt ein Rechtsmittelverzicht in Betracht. Sollte es sich doch um eine streitige Scheidung handeln so würden wir die Sache an eine Kollegin / einen Kollegen aus unserem Netzwerk empfehlen. Kontaktieren Sie uns gerne zu einer ersten kostenlosen Einschätzung.