Urheber- und Medienrecht

Das Urheber- und Medienrecht hat viele Facetten.

Im Rahmen des Fachanwaltslehrgangs Gewerblicher Rechtsschutz hat Herr Rechtsanwalt Rath auf diesem Gebiet zusätzliche theoretische und in seiner Zeit als Rechtsanwalt umfangreiche praktische Erfahrungen sammeln können.


Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharings oder auf Grund der Benutzung von Torrents erhalten? Wir überprüfen Ihre Abmahnung und teilen Ihnen mit, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, um die Sache aus der Welt zu schaffen. Wir haben umfangreiche Erfahrung gesammt ein kostenintensives Klageverfahren erfolgreich abzuwenden.

Dabei werden wir überprüfen, ob die Abmahnung rechtlich fundiert ist, ob der veranschlagte Betrag der einzelnen geforderten Posten rechtmäßig ist und welches rechtliche Handeln in Ihrem Einzelfall die besten Erfolgsaussichten bereit hält.

Grundsätzlich rate ich davon ab die beiliegende Unterlassungserklärung ohne die Konsultation eines Rechtsanwaltes zu unterschreiben. In vielen Fällen handelt es sich bei der Formulierung um ein Schuldeingeständnis. Kontaktieren Sie mich gerne für eine erste Einschätzung.

Selbstverständlich beinhaltet eine Mandatsübernahme die gesamte außergerichtliche Kommunikation mit der Gegenseite, inklusive Fristverlängerungen, Stellungnahmen, Vorbereitung einer Unterlassungserklärung, sowie die Verhandlungen zu einem Vergleich.

Sollte Ihr Verfahren bereits bei Gericht anhängig sein, so werden wir mit Ihnen alle Möglichkeiten besprechen, um das Verfahren, bei Wunsch Ihrerseits, noch abzuwenden oder wir werden es für Sie führen.


Sind Sie Künstler und wollen wissen, welche Urheberrechte Ihnen zustehen? Wurden Ihre Rechte verletzt? Dann kontaktieren Sie uns, um das weitere Vorgehen zu konkretisieren.


Beispielhafte Aufzählung der Tätigkeitsgebiete im Urheber- und Medienrecht:

  • Vertretung bei urheberrechtlichen Abmahnungen, z.B. Filesharing- und Streaming-Abmahnungen
  • rechtliche Vertretung bei Rechtsverletzungen in anderen urheberrechtlich geschützten Bereichen (Film & Fernsehen, Buch, Musik), insbesondere für Künstler, deren Werke benutzt werden
  • Erstellung von Verträgen für Film, Fernsehen und Künstler
  • Durchsetzung von berechtigten Rechtsverletzungen im Urheberrecht
  • Prüfung von Ansprüchen gegen Zeitungen, z.B. wegen Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts