Verkehrsunfall? Verkehrsrechtsanwalt in Frankfurt und Umgebung

Als Verkehrsrechtsanwalt kümmere ich mich meist um die Kommunikation mit den gegnerischen Haftpflichtversicherungen nach einem Verkehrsunfall. Es gibt stets unterschiedlichen Beratungsbedarf, der mit der Lebenssituation verknüpft ist. Dies werde ich als Ihr Verkehrsrechtsanwalt bestmöglich berücksichtigen.

Kommunikation mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung

Sie hatten einen Verkehrsunfall? Dies ist schon schlimm genug, doch nun erwartet Sie unangenehme Korrespondenz und Auseinandersetzungen mit der gegnerischen Haftpflichtverischerung. Wir können Ihnen dabei helfen und die Kommunikation mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung des Unfallgegners für Sie übernehmen.

Wer trägt die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit?

Grundsätzlich ist der Auftraggeber Kostenschuldner. Bei einem Verkehrsunfall handelt es sich rechtlich meist um die Beschädigung von Eigentum. Daher können die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes gegen den Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung – in diesem Fall auch ohne vorherige Aufforderungen an die gegnerische Haftpflichtversicherung – geltend gemacht werden, sog. Kostenerstattungsanspruch. Ist die Bewertung der Schuldfrage nicht eindeutig besteht auch nur ein anteiliger Anspruch an den/die Unfallgegner:in. Wir beraten Sie gerne, ob die Lage eindeutig ist oder ob eventuell ein Gerichtsverfahren zur Klärung notwendig sein wird.

Die Kosten für ein Verfahren richten sich nach dem sog. Verfahrenswert. Der Verfahrenswert ermittelt sich durch den Gesamtschaden, der entstanden ist. Dazu gehören sämtliche Ansprüche, die in der Angelegenheit geltend gemacht werden, insbesondere:

  • Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungsaufwand
  • Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung
  • Aufwandspauschale
  • Haushaltsführungsschaden
  • Schmerzensgeld (bei körperlichen oder mentalen Verletzungen)


Reduzierung von Beträgen aus dem Gutachten

Erforderlich für die Feststellung der Schadenshöhe, also der Reparaturkosten oder des Wiederbeschaffungsaufwands ist meist ein Sachverständigengutachten. Die gegnerischen Haftplichtversicherungen versuchen hier oft mit einem Gegengutachten geringere Beträge anzusetzen als im eigenen vorgelegten Gutachten festgelegt worden sind.

Auch werden die gegnerischen Versicherungen versuchen Schmerzensgeldbeträge niedriger anzusetzen und Ihnen so weniger Schmerzensgeld auszahlen. Dies kann durch Vorlage von Rechtsprechung, die höhere Schmerzensgeldbeträge rechtfertigt, verhindert werden.

Häufig sind Schadensposten wie z. B. der Haushaltsführungsschaden gar nicht bekannt sind und die Versicherung hat so leichtes Spiel viel günstiger abzuwickeln. Lassen Sie sich nicht Ihren rechtmäßigen Schadensersatz oder Schmerzensgeld entgehen.

Sollte eine außergerichtliche Klärung scheitern werden wir Ihre Forderung für Sie einklagen und versuchen diese gerichtlich für Sie durchzusetzen.

Reparaturkosten oder Wiederbschaffungsaufwand bei Totalschaden

Kann das Auto repariert werden oder liegt ein Totalschaden vor? Das hängt von den genannten Zahlen des Gutachtens ab, welche ich für Sie überprüfen werde.

Eine fiktive Abrechnung kommt dann in Betracht, wenn kein Totalschaden vorliegt. Bei einer fiktiven Abrechnung wird das Auto nicht repariert, aber die Reparaturkosten lt. Gutachten netto ausgezahlt. Findet die Reparatur statt wird die Mehrwertsteuer ausgezahlt, also nach Rechnungsübersendung brutto abgerechnet.

Liegt ein Totalschaden vor wird der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen, so dass der Wiederbeschaffungsaufwand mitteilt, welcher Betrag ausgezahlt werden wird.

Tätigkeit in der Region und überregional

  • Anwalt für Verkehrsrecht Frankfurt
  • Anwalt für Verkehrsrecht Wiesbaden
  • Anwalt für Verkehrsrecht Darmstadt
  • Anwalt für Verkehrsrecht Offenbach
  • Anwalt für Verkehrsrecht Mainz
  • Anwalt für Verkehrsrecht Deutschland

Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in Frankfurt. Sie erhalten darüber hinaus aber von mir auch Beratung und persönliche Betreuung in den hier genannten Städten. Findet ein Gerichtstermin im Bundesgebiet statt, werde ich entweder selbst anreisen, sofern es zum Aufwand im Verhältnis steht oder auf Grund meines großen Netzwerks dafür sorgen, dass eine Terminsvertretung mit einem von mir ausgewählten komeptenten Rechtsanwältin/kompetenten Rechtsanwalt für den Gerichtstermin zur Seite gestellt wird.



Rechtsanwalt Rath bearbeitet Ihren Verkehrsunfall

Langjährige Erfahrug und Expertise zeichnet Rechtsanwalt Rath aus, der schon zahlreiche Verkehrsunfälle bearbeitet und zu einem positiven Abschluss gebracht hat. Diese Erfahrung machen wir uns zu Nutze, um bei den Verhandlungen das bestmöglichste Ergebnis für Sie zu erzielen.