Wettbewerbsrecht

Als Unternehmer ist man stets der Konkurrenz und dem unlauteren Handeln dieser ausgesetzt. Allerdings muss dies, wenn es unlauter und geschäftsschädigend ist, nicht geduldet werden. Wir prüfen das für Sie und bereiten alle erforderlichen Schritte zur Durchsetzung Ihres Rechts vor.

Sollten Sie von wettbewerbsrechtlichen Angriffen betroffen sein, so werden wir diese, z.B. eine Abmahnung oder Unterlassungsklage auf Ihre Rechtmäßigkeit prüfen und weitere Maßnahmen ergreifen.

Mögliche Konstellationen, die wir für Sie übernehmen können:

  • Durchsetzung von Maßnahmen gegen das unlautere und geschäftsschädigende Verhalten Ihrer Wettbewerber
  • Verteidigung gegen wettbewerbsrechtliche Angriffe wie Abmahnungen und Unterlassungsklagen