Zivilrecht

Das Zivilrecht ist ein allgemeiner Begriff und deckt alle privatrechtlichen Streitigkeiten zwischen Privatpersonen ab, ragt aber auch in den Bereich der Geschäftsbeziehungen vor. Der Begriff wird daher auch bei z.B. Kauf-, Dienst-, Werk-, Darlehensverträgen verwendet. Darunter fallen insbesondere folgende Möglichkeiten:

  • allgemeines Vertragsrecht
  • Kaufrecht
  • Dienstleistungsrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Ärztevertragsrecht
  • Produkthaftungsrecht
  • Abwehr von Zwangsvollstreckungen bzw. Zwangsvollstreckungen von Urteilen
  • Forderungseintreibungen und Forderungsabwehr