WLAN Verschlüsselung WPA2 wurde geknackt

Aktuell wird überall davon berichtet, dass die WPA2-Verschlüsselung von Forschern einer belgischen Universität geknackt wurde. Das bedeutet, dass jedes WLAN-fähige Gerät von der Lücke betroffen ist, nicht nur WLAN-Router, sondern auch Computer und Smartphones. Es wird gleichzeitig aber auch von verschiedenen Internetseiten nicht empfohlen auf die WEP-Verschlüsselung zu wechseln, da WPA2 dennoch als wahrscheinlich sicherster Standard gilt.

 

Tipps:

#1 Updates einspielen

Windows 7, gepatched mit allen aktuellen Updates, soll Berichten zufolge bereits wieder sicher sein, Routerupdates stehen allerdings noch aus. Apple und Android sind noch nicht geupdatet, aber sicherlich wird ein Update bald angeboten werden. Es sollte unbedingt, sobald vorhanden, ein Update durchgeführt werden.

#2 HTTPS einsetzen

Eine geknackte WPA2-Verschlüsselung hebt zwar die WLAN-Verschlüsselung aus. Dies ist aber nicht die einzige Verschlüsselung. Internetseiten können verschlüsselte Kommunikation anbieten. Dies erkennt man an der “HTTPS”-Bezeichnung. Diese sollte bevorzugt verwendet und eingesetzt werden.

#3 VPN einsetzen

Der Einsatz einer VPN-Verbindung könnte ebenso helfen, insbesondere wenn man an einem fremden Hotspot sitzt. Damit wird ein verschlüsselter Tunnel geöffnet, so dass ein an sich unsicheres Netzwerk sicher genutzt werden kann. Hier gibt es verschiedene Anbieter.

 

Veränderung der rechtlichen Situation bei Abmahnungen

Ob Auswirkungen auf die rechtliche Bewertung in sog. Filesharing-Fällen zu erwarten sind, bleibt abzuwarten. Hier könnte schließlich nun damit argumentiert werden, dass trotz bestmöglicher Sicherung, ein Zugriff durch einen Hacking-Angriff stattgefunden hat. Beweisbar bleibt dies allerdings wohl nicht, so dass es als Vortrag alleine nicht genügen wird, um der Haftung nur auf Grund dieses Argumentes, zu entgehen.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Schreiben Sie mich unverbindlich an, damit ich Sie weiter beraten kann und wir eine Vorgehensweise individuell auf Ihren Fall ausarbeiten, wie Sie der Zahlung entgehen können. Zahlen Sie auf keinen Fall den geforderten Betrag. Unterschreiben Sie nicht die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die der Abmahnung beiliegt.

Rechte bei Flugverspätungen

Sommerzeit ist Reisezeit. Der Markt ist riesig und es kommt häufig zu Verspätungen und Flugausfällen. Oft ist jedoch die Flugverspätung nach dem Urlaub vergessen oder es ist nicht bekannt, dass erhebliche Entschädigungszahlungen gefordert werden können. Eine Flugverspätung muss nicht einfach hingenommen werden.

Pflichten der Airline

Zunächst hat die Airline eine Betreuungs- und Informationspflicht. Diese gilt bereits bei Verspätungen ab 2 Stunden und beinhaltet Mahlzeiten und Erfrischungen, bzw. Gutscheine, die zum Kauf dergleichen verwendet werden können.

Ab einer Dauer von 3 Stunden, also längeren Verspätungen, können Beträge zwischen 250 und 600 € pro Fluggast zurück gefordert werden. Die Höhe des exakten Entschädigungsanspruchs richtet sich nach der Entfernung und ob der Flug in einem Nicht-EU-Staat landet.

Wichtig ist dabei, dass die EU-Richtlinie, die dem Entschädigungsanspruch zu Grunde liegt, nur gilt, sofern der Flug in einem EU-Mitgliedsland gestartet ist oder sofern der Abflug in einem EU-Mitgliedsland stattfand und die Fluggesellschaft einen Sitz in Europa hat.

Gerne recherchiere ich für Sie unverbindlich, ob die Fluggesellschaft einen innereuropäischen Sitz hat und teile Ihnen die Höhe der Entschädigungssumme bei Nennung der Flugstrecke mit. Kontaktieren Sie mich über mein Kontaktformular und nennen Sie das Stichwort “Flugverspätung”.

Für die Berechnung der Verspätung ist die Ankunftszeit entscheidend. Hier muss dabei nach aktueller Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht auf den Zeitpunkt des Aufsetzens der Maschine, sog. touch down oder des Erreichens der Parkposition, sog. on block, abgestellt werden, sondern auf den Zeitpunkt des Öffnens der Tür.

Wichtig ist, dass umgehend nach der Reise ein Rechtsanwalt kontaktiert wird, der über die Anzeigepflichten bei der Fluggesellschaft und die damit verbundene Fristen aufklärt, insb. wenn noch andere Reisemängel im Raum stehen, um eventuell laufende – bei Reisemängeln recht kurze Fristen – zu wahren.

Es gilt bei Flugverspätungen die dreijährige Regelverjährung, d.h. die Ansprüche müssen innerhalb dieses Zeitraums verjährungshemmend eingeklagt werden. Wenn Sie also eine Flugverspätung in den Jahren 2014-2017 hatten, dann ist es noch nicht zu spät.

Außergewöhnliche Umstände

Handelt es sich übrigens um einen Streik, so sind die Aussichten eine Entschädigung zu erhalten leider schlecht, da es sich nach der Rechtsprechung um einen außergewöhnlichen, für die Airline unvermeidbaren Umstand handelt. Sind jedoch technische Defekte die Ursache, so kann die Airline sich hier nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand zurückziehen. Dies versuchen jedoch die meisten Airlines, um Ihre Zahlungspflicht zu verhindern.

Wichtig: zur besseren Absicherung hinsichtlich der Beweissituation in einem Prozess sollten Sie sich die Verspätung vor Ort bestätigen lassen. Da es auf die Ankufts- und nicht auf die Abflugverspätung ankommt ist dies zwar noch nicht ausreichend, aber ein Indiz. Außerdem ist es hilfreich Kontaktdaten von einigen Mitreisenden zu notieren, damit diese als Zeugen genannt werden können. Die Zeit der Landung und den Zeitpunkt, in dem die Tür geöffnet wurde, sollte bewusst gemerkt oder notiert werden.

So sind Sie auf der sicheren Seite. Gerne stehe ich für weitere Fragen zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich hier mit dem Stichwort “Flugverspätung”.