Aktuell wird überall davon berichtet, dass die WPA2-Verschlüsselung von Forschern einer belgischen Universität geknackt wurde. Das bedeutet, dass jedes WLAN-fähige Gerät von der Lücke betroffen ist, nicht nur WLAN-Router, sondern auch Computer und Smartphones. Es wird gleichzeitig aber auch von verschiedenen Internetseiten nicht empfohlen auf die WEP-Verschlüsselung zu wechseln, da WPA2 dennoch als wahrscheinlich sicherster Standard gilt.
Tipps:
#1 Updates einspielen
Windows 7, gepatched mit allen aktuellen Updates, soll Berichten zufolge bereits wieder sicher sein, Routerupdates stehen allerdings noch aus. Apple und Android sind noch nicht geupdatet, aber sicherlich wird ein Update bald angeboten werden. Es sollte unbedingt, sobald vorhanden, ein Update durchgeführt werden.
#2 HTTPS einsetzen
Eine geknackte WPA2-Verschlüsselung hebt zwar die WLAN-Verschlüsselung aus. Dies ist aber nicht die einzige Verschlüsselung. Internetseiten können verschlüsselte Kommunikation anbieten. Dies erkennt man an der “HTTPS”-Bezeichnung. Diese sollte bevorzugt verwendet und eingesetzt werden.
#3 VPN einsetzen
Der Einsatz einer VPN-Verbindung könnte ebenso helfen, insbesondere wenn man an einem fremden Hotspot sitzt. Damit wird ein verschlüsselter Tunnel geöffnet, so dass ein an sich unsicheres Netzwerk sicher genutzt werden kann. Hier gibt es verschiedene Anbieter.
Veränderung der rechtlichen Situation bei Abmahnungen
Ob Auswirkungen auf die rechtliche Bewertung in sog. Filesharing-Fällen zu erwarten sind, bleibt abzuwarten. Hier könnte schließlich nun damit argumentiert werden, dass trotz bestmöglicher Sicherung, ein Zugriff durch einen Hacking-Angriff stattgefunden hat. Beweisbar bleibt dies allerdings wohl nicht, so dass es als Vortrag alleine nicht genügen wird, um der Haftung nur auf Grund dieses Argumentes, zu entgehen.
Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Schreiben Sie mich unverbindlich an, damit ich Sie weiter beraten kann und wir eine Vorgehensweise individuell auf Ihren Fall ausarbeiten, wie Sie der Zahlung entgehen können. Zahlen Sie auf keinen Fall den geforderten Betrag. Unterschreiben Sie nicht die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die der Abmahnung beiliegt.