Beratungsgebühren

Berechnung nach RVG

Beachten Sie, dass für eine sogenannte Erstberatung mit Prüfung der weiteren rechtlichen Möglichkeiten 226,10 € (inkl. USt.) berechnet werden.

Grundsätzlich wird das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mit festen Gebührensätzen angewendet. Die Gebühren richten sich nach dem Streitwert, nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Angelegenheit.

Wird die Angelegenheit über die Erstberatung hinaus weiter verfolgt kommt es zu einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Kommunikation, bei der weitere Gebühren anfallen.

Einen Gebührenrechner finden Sie z. B. hier. (Externer Link! Bitte beachten Sie, dass wir keine keine Haftung für die Inhalte externer Seiten übernehmen, s. auch die ausführliche Erklärung im Impressum.) Die Gebühren werden stets auch in der Erstberatung besprochen.

Die Erstberatungsgebühr wird vollständig auf eine weitere außergerichtliche oder gerichtliche Rechtsanwaltsgebühr angerechnet. Durch die Erstberatung ist also eine Prüfung der Erfolgsaussichten möglich, ohne gleich die außergerichtlichen oder gerichtlichen Gebühren zu verursachen.

Honorarvereinbarungen

In vielen Beratungssituationen, insb. wenn sich ein Streitwert nicht feststellen lässt, sind Honorarvereinbarungen sinvoller. Diese werden vorher mit Ihnen transparent kommuniziert und beruhen auf einem festgelegten Stundensatz oder einer Pauschalvereinbarung mit Deckelung des Höchstbetrages.