Über Rechtsanwalt Rath

anwalt für scheidung

Universitätsabschluss und Referendariat

Nach erfolgreichem Abschluss des Gymnasiums mit dem Abitur erwarb Rechtsanwalt Rath im Rahmen des Studiums der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg alle erforderlichen Kenntnisse, um das “Erste Staatsexamen” erfolgreich zu absolvieren. Im Anschluss daran beendete er das zweijährige Referendariat in Mannheim, wobei zu dessen Abschluss das “Zweite Staatsexamen” erfolgreich bestanden wurde. Seit dem Jahr 2015 ist er in der Rechtsanwaltskammer in Frankfurt am Main als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitete zuerst angestellt in einer mittelständischen Kanzlei, um sodann 2016 seine eigene Kanzlei zu gründen und diese erfolgreich zu führen.

Erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltslehrgangs im Gewerblichen Rechtsschutz

Herr Rechtsanwalt Rath hat den Fachanwaltslehrgang im Gewerblichen Rechtsschutz im Jahr 2016 erfolgreich abgeschlossen. Hier hat er durch mehrere Prüfungen nachweisen müssen und können, dass er besondere Fachkenntnisse in den Gebieten des Gewerblichen Rechtsschutzes (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, usw.) besitzt. Im Rahmen der erforderlichen Fortbildungen, die über das Jahr verteilt immer wieder stattfinden, ist gewährleistet, dass die aktuelle Rechtsprechung und die neuesten Entwicklungen stets bekannt sind und eine Fachkompetenz auch über die weiteren Jahre kontinuierlich vorhanden ist.

Mitgliedschaften

Herr Rechtsanwalt Rath ist seit 2015 Mitglied im Frankfurter Anwaltsverein und darüber im Deutschen Anwaltsverein (DAV), sowie dem FORUM Junge Anwaltschaft und der Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien (AGEM), durch welche regelmäßig Fortbildungen angeboten werden, an denen er teilnimmt.

Mitglied im Anwaltverein
AGEM

Ehrenamtliche Tätigkeit

FORUM Junge Anwaltschaft

Rechtsanwalt Rath engagiert sich seit 2018 als Regionalbeauftragter für den Bezirk Frankfurt am Main und seit 2024 als Landesbeauftragter für Hessen für das FORUM Junge Anwaltschaft. Er ist somit Ansprechpartner für alle jungen Rechtsanwältinnnen und Rechtsanwälte bis 45 Jahre des FORUM Junge Anwaltschaft und organisiert für dieses die entprechenden Regionaltreffen, um ein Netzwerk unter den Anwältinnen und Anwälten aufzubauen und einen geselligen Kontakt, sowie Fachaustausch untereinander zu ermöglich. Er hilft gleichzeitig auch bei Fragen zur Gründung von Anwaltskanzleien.

Vorstandsmitglied im Frankfurter Anwaltsverein und im Deutschen Anwaltverein

Seit 2022 ist Rechtsanwalt Rath Vorstandsmitglied des Frankfurter Anwaltsverein e.V., seit 2025 ist er Vorstandsmitglied des Dachverbandes, des Deutschen Anwaltvereins.