Über Rechtsanwalt Rath

Universitätsabschluss und Referendariat

Nach erfolgreichem Abschluss des Gymnasiums mit dem Abitur im Jahr 2007 erwarb Rechtsanwalt Rath im Rahmen des Studiums der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg alle erforderlichen Kenntnisse, um das “Erste Staatsexamen” im Jahr 2012 erfolgreich zu absolvieren. Im Anschluss daran beendete er das zweijährige Referendariat in Mannheim, wobei zu dessen Abschluss das “Zweite Staatsexamen” erfolgreich bestanden wurde. Seit dem Jahr 2015 ist er in der Rechtsanwaltskammer in Frankfurt am Main als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitete zuerst angestellt in einer mittelständischen Kanzlei, um sodann seine eigene Kanzlei zu gründen.

Erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltslehrgangs im Gewerblichen Rechtsschutz

Herr Rechtsanwalt Rath hat den Fachanwaltslehrgang im Gewerblichen Rechtsschutz im Jahr 2016 erfolgreich abgeschlossen. Hier hat er durch mehrere Prüfungen nachweisen müssen und können, dass er besondere Fachkenntnisse in den Gebieten des Gewerblichen Rechtsschutzes (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, usw.) besitzt. Im Rahmen der erforderlichen Fortbildungen, die über das Jahr verteilt immer wieder stattfinden, ist gewährleistet, dass die aktuelle Rechtsprechung und die neuesten Entwicklungen stets bekannt sind und eine Fachkompetenz auch über die weiteren Jahre kontinuierlich vorhanden ist.

Hauptsächlich ist die Kanzlei mit Herrn Rechtsanwalt Rath im Zivilrecht tätig. Darunter fallen auch die modernen rechtlichen Thematiken rund um den Bereich des Internets und Telekommunikation. Des Weiteren sind aber auch die klassischen Gebiete des Miet- und Wohnungseigentumsrechts, Verkehrsrechts darüber hinaus abgedeckt. Doch auch, wenn Sie im Zusammenhang mit einer Ordnungswidrigkeit gegen ein Bußgeld rechtliche Schritte einleiten wollen, sind Sie bei uns an der richtigen Stelle. Zögern Sie nicht davor Ihren Fall zu schildern, um zu erfragen, ob wir Ihnen helfen können.

Mitgliedschaften

Herr Rechtsanwalt Rath ist seit 2015 Mitglied im Frankfurter Anwaltsverein und darüber im Deutschen Anwaltsverein (DAV), sowie dem FORUM Junge Anwaltschaft, sowie den Arbeitsgemeinschaften Geistiges Eigentum & Medien (AGEM) und Informationstechnologie (DAVIT), durch welche regelmäßig Fortbildungen angeboten werden, an denen er teilnimmt.

Mitglied im Anwaltverein
AGEM
davit

Ehrenamtliche Tätigkeit

Im Rahmen der Beratungshilfe des Frankfurter Anwaltsvereins unterstützt Herr Rechtsanwalt Rath seit 2016 – ehrenamtlich – hilfsbedürftige und wirtschaftlich schwache Menschen durch seinen kostenlosen Rechtsrat und die Information über das weitere rechtlich notwendige Vorgehen. Sollten Sie sich hier angesprochen fühlen, können Sie beim Frankfurter Anwaltsverein einen Termin erfragen.

Rechtsanwalt Rath engagiert sich seit 2018 als Regionalbeauftragter des FORUM Junge Anwaltschaft für den Bezirk Frankfurt am Main. Er ist somit Ansprechpartner für alle jungen Rechtsanwältinnnen und Rechtsanwälte bis 45 Jahre des FORUM Junge Anwaltschaft und organisiert für dieses die entprechenden Regionaltreffen, um ein Netzwerk unter den Anwältinnen und Anwälten aufzubauen und einen geselligen Kontakt, sowie Fachaustausch untereinander zu ermöglich. Er hilft gleichzeitig auch bei Fragen zur Gründung von Anwaltskanzleien.

Seit 2022 ist Rechtsanwalt Rath Vorstandsmitglied des Frankfurter Anwaltsverein e.V.