Feiertag

Die Kanzlei ist am 02.10.23 und wie immer auch an allen Feiertagen, also dem 03.10.23, geschlossen.

Ich bitte um Verständnis, auch für entstehende Verzögerungen danach.

Rechtsanwalt Rath

Aktuell abgemahnte Werke

Abmahnungen sind trotz der vielseitigen Änderungen durch Gesetzgeber und Rechtsprechung noch immer häufig vorhanden und teilweise auch gerechtfertigt.

Folgende aktuelle Werke werden u.a. abgemahnt:

von der Kanzlei Waldorf Frommer / Frommer Legal:

Filme

  • After We Fell [After Love]
  • Ben Is Back
  • Conjuring 3: Im Bann des Teufels [The Conjuring: The Devil Made Me Do It]
  • Deathstroke: Knights & Dragons
  • Dune
  • Hunter Killer
  • It (alle Teile)
  • John Wick (alle Teile)
  • Kong: Skull Island
  • Matrix Resurrections
  • Maze Runner (alle Teile)
  • Mile 22
  • Moonfall
  • Rampage [Rampage – Big meets Bigger]
  • Ready Player One
  • Reminiscence: Die Erinnerung stirbt nie
  • The Contractor (Violence of Action)
  • The Greatest Showman [Greatest Showman]
  • The Hobbit: The Desolation of Smaug [Der Hobbit: Smaugs Einöde]
  • Wonder [Wunder]
  • You Were Never Really Here [A Beautiful Day]

Serien

  • Blindspot
  • Gotham
  • Modern Family
  • The Originals
  • This is Us
  • Young Sheldon

von der Kanzlei Daniel Sebastian:

Musik

  • Angemi feat. Rebel – Wishing Loud (z.B. auf Bass Generation 2017)
  • Dash Berlin feat. Roxanne Emery – Shelter (z.B. auf Vocal Trance Collection Vol. 6)
  • Drift – auf Pacific Rim
  • Deep House Collection vol. 152
  • J Balvin & Willy William – Mi Gente

von der Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte:

PC-Spiele

  • Disciples: Liberation
  • Port Royale 4
  • Tropico 6

Diese Liste wird regelmäßig erweitert (Stand: November 2022).

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung / Filesharing

All die genannten Kanzleien oder Firmen verbindet, dass sie wegen Fileharing abmahnen oder Abmahnungen im Rahmen der Inkasso-Eintreibung weiterverfolgen.

Die einen gehen dabei seriöser vor, die anderen auch recht unseriös, indem hohe Kosten angedroht werden und dramatische Folgen in Aussicht gestellt werden. Dennoch: die Vorwürfe sollten überprüft und die rechtlichen Konsequenzen sachlich analysiert werden. Gerne helfe ich Ihnen dabei.

Hauptsächlich werden Urheberrechte an Werken, wie Filmen und Serien, aber auch pornografischer Inhalte oder Musik geltend gemacht und Schadensersatzanspüche für die Missachtung dieser Rechte erhoben. Einige der aktuell abgemahnten Werke finden Sie über meinen Beitrag auf der Seite “Aktuelles“.

Die Abmahnung sollte zunächst fachmännisch auf Rechtmäßigkeit überprüft und eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellt werden, die nicht einem Schuldeingeständnis gleicht, wie meist die vorformulierten Erklärungen. Die Gefahr bestünde dann, dass weitere Forderungen im Anschluss geltend gemacht werden würden.

Außerdem muss ein kostspieliges Gerichtsverfahren verhindert werden. Gerne stehe ich Ihnen, falls Sie eine Abmahnung erhalten haben, zur Beratung und Vertretung zur Verfügung.

Kosten

Die Kanzlei berät Sie zum Fixkostenpreis, es entstehen daher keine versteckten Kosten. Wir rechnen die Abmahnungsfälle nicht nach dem, für den Laien intransparenten, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Daher entstehen am Ende der Angelegenheit, falls es zu einer Einigung kommt, keine erneuten Gebühren.

Entweder Sie haben auf Grund Ihrer finanziellen Situation Anspruch auf einen Beratungsschein vom Amtsgericht. Dann müssen Sie lediglich einen Eigenanteil von 15,00 € leisten und uns den Beratungsschein im Original zusenden.

Oder Sie zahlen selbst: dann haben Sie die Möglichkeit für 320,00 € (inkl. 19% USt.) die vollständige außergerichtliche Klärung der Angelegenheit, inkl. Einigungsbemührungen, zu erhalten.

In einer Statistik bezogen auf die gesamte Tätigkeit in Abmahnungsfällen hat es sich stets für die Mandantschaft finanziell gelohnt uns zu beauftragen. Zwar können nicht in jedem Fall die Forderungen vollständig abgewiesen werden, da die Vorwürfe auch teilweise einfach stimmen und rechtlich die Möglichkeiten dann eingeschränkt sind, doch waren die Ersparnisse stets deutlich zu erkennen, so dass unserer Arbeit trotz Anwaltskosten zu deutlichen Reduzierungen der Beträge und damit insgesamt zu Einsparungen führte.

Auszeichnung als Top-Dienstleister 2022

Es erreichte mich die Nachricht von ProvenExpert, dass ich für meine Tätigkeit in diesem Jahr die Auszeichnung als TOP-Dienstleister 2022 erhalten habe. Dies bedeutet, dass auf Bewertungsportalen innerhalb eines Jahres mindestens 50 Bewertungen mit der Note “sehr gut/5 Sterne” abgegeben wurden.

Dies erfüllt mich mit Stolz und Freude, da sich all die Arbeit und Mühe, die ich in die Bearbeitung der verschiedensten Angelgenheiten stecke, besonders gelohnt hat. Und zwar nicht nur wegen des erhaltenen Siegels, das einen Platz auf meiner Internetseite erhalten hat, sondern vielmehr wegen der dahinter stehenden Rückmeldungen durch Sie, meiner Mandantinnen und Mandanten, dass die abgeschlossenen Fälle zur vollsten Zufriedenheit gelöst und bearbeitet wurden. Ich bedanke mich bei meinen Mandatinnen und Mandanten für das entgegengebrachte Vertrauen und freue mich sehr über die weitere Zusammenarbeit und Weiterempfehlungen.

Ihr Rechtsanwalt
Tobias Rath

Zertifikat TOP-Dienstleister 2022

Wir sind trotz Corona-Krise erreichbar!

Kontaktieren Sie uns in der Corona-Krise gerne weiterhin per E-Mail oder telefonisch. Wir melden uns schnellstmöglich zurück. Bitte beachten Sie, dass es zu Verzögerungen kommen kann.

In der Krise sind wir weiterhin mit den hier einsehbaren Rechtsgebieten für Sie da. Halten Sie Abstand zu Anderen und bleiben Sie gesund!

Instagram-Rechtsprechung: Der Fall Cathy Hummels

Der Wandel in der Rechtsprechung wird auch nach Urteil des Kammergerichts Berlin weiter fortgesetzt. Das Landgericht München hat die Klage auf Grund wettbewerbsrechtlicher Verstöße (sog. Schleichwerbung) des Verbandes Sozialen Wettbewerbs gegen die Instagrammerin Cathy Hummels am 29.04.19 abgewiesen.

Eine höchstrichterliche Entscheidung dieses Themenkomplexes steht allerdings noch aus.

In dem hier benannten Urteil wurde über folgenden Sachverhalt geurteilt: Cathy Hummels hatte auf Ihrer Instagram-Seite Internet-Links zu Herstellern gesetzt, ohne diesen Beitrag als Reklame oder Werbung zu kennzeichnen. Dagegen wehrte sie sich mit dem Argument, dass sie für die abgemahnten Beiträge kein Geld erhalten habe und damit, dass sie echte Werbung hingegen stets mit dem Hinweis “Bezahlte Partnerschaft” kennzeichne.

Hummels hat auf Instagram bereits ca. 485.000 Follower. Die Kammer des Landgerichts sah damit die Instagram-Seite als eine solche an, die nicht nur rein privaten Interessen dient. Eine solch immense Anzahl an Interessenten an Ihrem Profil entstehe nicht nur durch die Ansammlung von Freunden. “Dies schaffe kein Mensch”, so das Gericht. Sie gilt daher als Influencerin, so dass auch bestimmte rechtliche Verpflichtungen mit diesem Status einhergehen. Dazu gehört auch Werbung als solche zu kennzeichnen.

Das Landgericht hat zudem festgestellt, dass Influencer gleich behandelt werden müssen wie Modezeitschriften, in denen Vorstellungen von Kleidungsstücken und sonstigen Accesoires unter Nennung der Kaufadresse schon seit Jahren üblich ist.

Auch muss berücksichtigt werden, dass bei Anbringung des Hinweises Werbung oder Anzeige ansonsten den Influencern unterstellt werden würde, dass diese für das Posting bezahlt würden, obwohl dies gar nicht so ist. Ein Widerspruch ergäbe sich auch in Bezug zur negativen Meinungsfreiheit, wenn eine Person Äußerungen als Werbung kennzeichnen müsse, obwohl hier die eigene Meinung wiedergegeben werde. Eine konsequente Begründung des Urteils.

Bei Influencern lässt sich nur nicht immer leicht auseinander halten, ob ein vermeintlich privater Account nur privat genutzt wird oder werbliche und damit finanzielle Zwecke verfolgt werden. Oft soll die Aufmerksamkeit junger Menschen auf die Werbung gelenkt werden. Es ist auch nur schwer zu erkennen, ob es sich um einen werblichen oder nicht werblichen Beitrag handelt, da die Aufmachung sich oft nicht unterscheidet. Auch ist dem Instagram-User oft nicht klar, ob der Beitrag aus Produkten besteht, die vom Influencer selbst käuflich erworben wurden oder ihm geschenkt wurden. Es wird dann oft nicht klar, ob die Meinung wirklich unabhängig mitgeteilt wurde, ob eine positive Meinung zum Produkt daher rührt, dass das Produkt kostenlos zur Bewertung angeboten wurde oder ob gar Geld für die Bewertung gezahlt wurde.

Daher sind manche Influencer bereits dazu übergegangen jeden Beitrag als Werbung zu benennen oder die Kennzeichnung “Dauerwerbesendung” anzubringen. Letztlich wird eine Abmahnung dadurch vermieden, die Funktion des Hinweises geht allerdings verloren oder wird zumindest verwässert. Hier wäre also die Nachbesserung durch klare Gesetze sinnvoll. Ob es eine solche Anpassung geben wird ist derzeit noch nicht bekannt.

Auszeichnung als TOP-Dienstleister 2018 + Erreichbarkeit + Weihnachtsgrüße

Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Leserinnen und Leser,

das Jahr neigt sich dem Ende zu.

Pünktlich zum Weihnachtsfest erreichte mich die Nachricht von ProvenExpert, dass ich für meine Tätigkeit in diesem Jahr die Auszeichnung als TOP-Dienstleister 2018 erhalten habe. Dies bedeutet, dass auf Bewertungsportalen in diesem Jahr 50 Bewertungen mit der Note “sehr gut” abgegeben wurden.

Dies erfüllt mich mit Stolz und Freude, da sich all die Arbeit und Mühe, die ich in die Bearbeitung der Angelgenheiten stecke, in diesem Jahr damit besonders gelohnt hat. Und zwar nicht nur wegen des erhaltenen Siegels, das einen Platz auf meiner Internetseite erhalten wird, sondern vielmehr wegen der dahinter stehenden Nachricht, dass die abgeschlossenen Fälle zur Zufriedenheit meiner Mandantinnen und Mandanten gelöst und bearbeitet wurden. Ich bedanke mich bei meinen Mandatinnen und Mandanten für das entgegengebrachte Vertrauen.

 

Noch ein Hinweis bzgl. der Erreichbarkeit über die Feiertage:

Da ich meiner freundlichen Telefondame bis zum 07.01.18 freigegeben habe, kann es bei telefonischen Anfragen zu Verzögerungen in der Beantwortung kommen. Weichen Sie gerne auf eine E-Mail aus.

Zwischen den Jahren bin ich, z.B. am 27.12.17 nachmittags und am 29.12.17 für dringende Notfälle, die nicht bis zum 02.01.18 warten können, per Telefon erreichbar. Gegebenenfalls werde ich die aufgezeigten Nummern dann zurückrufen. Ich bitte nur in Notfällen anzurufen. E-Mails werde ich zeitunabhängig beantworten, insbesondere sollte ein Notfall vorliegen.

 

Es bleibt mir für dieses Jahr nur noch Ihnen allen ein schönes Weihnachtsfest und schöne Feiertage, sowie einen guten Rutsch ins Jahr 2018 zu wünschen. Im nächsten Jahr geht es mit vollem Einsatz für Ihre Angelegenheiten weiter. Ich freue mich darauf.

Ihr Rechtsanwalt

Tobias Rath

Happy birthday – 1 Jahr Rechtsanwalt Rath!

Liebe Mandantinnen und Mandanten,

die Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rath feiert ihren ersten Geburtstag.

Ich möchte mich bei allen Mandanten bedanken, die mir ihr Vertrauen ausgesprochen haben und sich von mir anwaltlich beraten und vertreten ließen.

Auch allen Unterstützern, die mich weiterempfohlen, online bewertet oder auf facebook geliked haben oder auch einfach durch Komplimente und Zuspruch motiviert haben, sei an dieser Stelle gedankt.

Auf das nächste spannende Jahr! Ich freue mich darauf.

Ihr Rechtsanwalt Tobias Rath

Aktuelle Abmahnungen durch Waldorf Frommer + Streaming wird illegal

Abmahnungen durch Waldorf Frommer

Waldorf Frommer ist eine Münchener Kanzlei, die sich auf gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere Urheberrechte an Werken, wie Filmen und Serien, spezialisiert hat und hier von verschiedenen Firmen der Filmindustrie beauftragt wird, um die Urheberrechte ihrer Mandanten durchzusetzen.

Dies resultiert in der Versendung von Abmahnungen und der ggf. darauf folgenden prozessualen Durchsetzung.

Zu den wohl bekanntesten Mandanten von Waldorf Frommer gehören nach eigener Auskunft auf der Homepage z.B. die Constantin Film Verleih GmbH, die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, die Universum Film GmbH und die Warner Bros. Entertainment GmbH.

Bei diesen Rechteinhabern besteht daher eine sehr große Gefahr eine Abmahnung zu erhalten, da hier großflächige Überprüfungen stattfinden. Aktuell abgemahnte Titel, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, finden Sie hier.

 

Aktuell besonders verfolgte Titel

Filme:

Independence Day: Wiederkehr

Paddington

Tarzan

John Wick: Kapitel 2

Sicario

Knock, Knock

The Last Witch Hunter

Serien:

American Horror Story

Lucifer

Blindspot

Lethal Weapon

 

Was bedeutet eine Abmahnung von Waldorf Frommer?

Durch eine Abmahnung entsteht für den Rechteinhaber die Möglichkeit Schadensersatz für die Rechtsverletzung zu erlangen.

Die Rechtsverletzung besteht im Vorgang des sog. Filesharings, also dem Bereitstellen und der Ermöglichung eines öffentlichen Zugangs zu entsprechenden Dateien auf Tauschbörsen. Nicht der Download ist das Problem, sondern vielmehr die Zurverfügungstellung der Datei oder Teilen der Datei für andere im Rahmen des Tauschens auf der Tauschbörse.

 

Vorsicht bei popcorntime

Viele Portale sehen mittlerweile optisch aus, als könnte man die Filme und Serien kostenlos anschauen. Dennoch startet nach Klick auf den Film oder die Serie, technisch gesehen, im Hintergrund ein Download und Teile der Datei werden öffentlich zugänglich gemacht. Schon ist die Abmahnung gerechtfertigt.

 

Achtung bei Streaming

Bisher war Streaming in einer Grauzone eingeordnet. Doch hat der Europäische Gerichtshof zu dieser Thematik im Mai 2017 ein wegweisendes Urteil gesprochen (Urt. v. 06.04.2017 (Filmspeler), Az.: C-527/15 – Stichting Brein), wonach Streaming immer dann illegal ist, wenn die Quelle offensichtlich illegal ist. Daher ist nun auch beim Streamen besonders auf die Rechtslage und entsprechende Veränderungen zu achten.

In der Sache ging es eigentlich nur um einen externen Streamingplayer. Überprüft man jedoch die Urteilsgründe, so lässt sich die Entscheidung auch auf den Abruf von Seiten wie kinox.to übertragen. Die Richter gehen davon aus, dass sich Nutzer immer dann illegal verhalten, wenn sie von der Rechtswidrigkeit des verbreiteten Streams Kenntnis hatten oder diese hätten haben müssen. Dies birgt ein gewisses Risiko für die Nutzer der Streaming-Plattformen, bei denen in Zukunft sicher die Frage aufgeworfen wird, ob der Nutzer von der Rechtswidrigkeit des verbreiteten Strems Kenntnis hatte oder hätte haben müssen. Davon kann man an sich bereits dann ausgehen, wenn aktuelle, nicht im Handel erhältliche Filme gestreamt werden. Abmahnungen sind also nicht ausgeschlossen.

 

Aber:

Zur Ermittlung der exakten Adresse ist die IP-Adresse erforderlich, Diese liegt nur dem illegalen Streaming-Portal vor. Oft sind diese anonym und speichern auch oft keine IP-Adressen. Eine Garantie ist das aber auch nicht. In der Vergangenheit ist es der Polizei auch schon erfolgreich gelungen, die Server des kinox.to Vorgängers kino.to zu überprüfen. Hier müssen zumindest die Premiumnutzer, die Geld für den Dienst zahlen und leichter ermittelt werden können, mit Abmahnungen rechnen.

Die Forderungen selbst dürften aber – anders als bei den Filesharing-Verfahren – überschaubar bleiben, da keine Streams weiterverbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht, sondern lediglich konsumiert werden.

 

Wer erhält eine Abmahnung von Waldorf Frommer?

Waldorf Frommer ermittelt die vermeintlich Verantwortlichen für die Urheberrechtsverletzungen anhand von IP-Adressen. Das heißt, dass der Anschlussinhaber des Internetanschlusses abgemahnt wird. Unerheblich ist für die Abmahner dabei, ob dieser die Verletzung selbst begangen hat.

Sind etwa andere verantwortlich, z.B. Mitbewohner oder Gäste, so muss dies entsprechend vorgetragen werden. Auch ist in vielen Fällen der Schadensersatz zu hoch angesetzt. Dies muss ebenso klargestellt werden.

Auf keinen Fall sollten Sie die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben und die volle Summe zahlen. Auch sollten Sie aber nicht die Abmahnung komplett ignorieren, sondern die Fristen einhalten, zumindest sollte innerhalb der Frist ein Rechtsanwalt beauftragt werden. Dieser kann die Frist verlängern lassen.

Die Abmahnung sollte zunächst fachmännisch auf Rechtmäßigkeit überprüft und eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellt werden, die nicht einem Schuldeingeständnis gleicht, wie meist die formulierten Erklärungen. Die Gefahr bestünde dann, dass weitere Forderungen im Anschluss geltend gemacht werden würden.

Außerdem muss ein kostspieliges Gerichtsverfahren verhindert werden. Gerne stehe ich Ihnen, falls Sie eine Abmahnung erhalten haben, zur Beratung und Vertretung zur Verfügung.

 

Kosten

Die Kanzlei berät Sie zum Fixkostenpreis, es entstehen daher keine versteckten Kosten. Wir rechnen die Abmahnungsfälle nicht nach dem, für den Laien, intransparenten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Daher entstehen am Ende der Angelegenheit, falls es zu einer Einigung kommt, keine erneuten Gebühren.

Entweder Sie haben auf Grund Ihrer finanziellen Situation Anspruch auf einen Beratungsschein vom Amtsgericht. Dann müssen Sie lediglich einen Eigenanteil von 15,00 € leisten und uns den Beratungsschein im Original zusenden.

Oder Sie zahlen selbst: dann haben Sie die Möglichkeit zwischen verschiedenen Paketen. Das Komplettpaket mit Service von Anfang bis Ende wird mit 249,00 € (inkl. 19% USt.) berechnet.

In einer Statistik bezogen auf die gesamte Tätigkeit in Abmahnungsfällen hat es sich stets für die Mandantschaft finanziell gelohnt uns zu beauftragen. Zwar können nicht in jedem Fall die Forderungen vollständig abgewiesen werden, da die Vorwürfe auch teilweise einfach stimmen und rechtlich die Möglichkeiten dann eingeschränkt sind, doch waren die Ersparnisse stets deutlich zu erkennen.

Schufa-Auskunft anfordern und Einträge löschen lassen

Was ist die SCHUFA?

Die SCHUFA Holding AG ist eine privat finanzierte Schutzgemeinschaft für die allgemeine Kreditsicherung. Sie errechnet einen sog. SCORE-Wert und gibt damit den eigenen Vertragspartnern eine Auskunft, die diese bei der sog. Bonitätsprüfung erhalten. Es wird also festgestellt, ob die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass die Verpflichtung durch Zahlung eingehalten wird.

Hier gilt, je näher der SCORE-Wert an 100 gelangt, desto höher wird die Zahlungsfähigkeit eingeschätzt. Die SCHUFA speichert dazu jegliche Daten, die sie von Unternehmen über die Person erhält, die dies wiederum in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit dem Kunden geregelt haben und dann die Informationen an diese weitergeben.

Gespeichert werden natürlich personenbezogene Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift und Voranschriften. Dazu gehören auch die Angaben von Mobilfunkverträgen, Verträgen mit Banken, hier sowohl bzgl. Konten als auch Kreditkarten, sowie Leasing- und Ratenzahlungsvereinbarungen, Krediten oder Bürgschaften. Nicht gespeichert werden Daten zu Familienstand, Arbeitgeber, Einkommen und Vermögen, sowie zu Depotwerten.

Auskunftsrecht nach § 34 BDSG

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ermöglicht dem Verbraucher eine kostenfreie SCHUFA-Auskunft pro Jahr einzuholen.

Über diesen externen Link gelangen Sie zur Auswahl, ob Sie eine kosenpflichtige Auskunft anfordern möchten oder eine kostenlose nach § 34 BDSG. Nehmen Sie die kostenlose Bestelloption rechts unten für die kostenlose Option nach § 34 BDSG, da Sie ansonsten ein kostenpflichtiges Monatsabo buchen, also Achtung! Sie kommen dann auf diese externe Seite und können das Formular in bevorzugter Sprache auswählen. Füllen Sie das Formular aus und legen Sie die benötigten Dokumente bei und senden Sie alles ab. Sobald Sie die Antwort erreicht (Haben Sie Geduld!) sehen Sie anhand des SCORE-Wertes und der Einträge Ihren Status und können weiter handeln.

Einträge löschen und berichtigen lassen

Ein Eintrag lässt sich dann löschen, wenn er unrichtig ist. Er lässt sich berichtigen, wenn er zum Teil unrichtig ist. Diese Rechte ergeben sich aus § 33 BDSG.

Nach einer gewissen Zeit, die je nach gespeicherten Informationen unterschiedlich sein kann, sind die gespeicherten Informationen komplett zu löschen. Dies kann sich bei bloßen Anfragen von Unternehmen auf 12 Monate begrenzen, bei der Abzahlung von Krediten aber auch durchaus auf das Ende des dritten Jahres nach dem Jahr der Zahlung der letzten Kreditrate.

Sollten Sie Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Rechte benötigen, so können Sie mich gerne kontaktieren.